Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Errichtung und Modernisierung von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Gewerbebauten und sonstigen Bauwerken aller Art einschließlich Ausführung aller erforderlichen Tief- und Hochbauleistungen, Trockenbau-, Verputz- und Maurerarbeiten sowie der dazu erforderlichen Ausbau- und Installationsarbeiten, ausgenommen sind Tätigkeiten nach § 34 c GewO; der Ankauf, Verkauf und die Vermietung von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Fahrzeugen aller Art.