Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung in allen schulischen und außerschulischen Belangen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: die Durchführung von Tagungen und Seminaren mit fachbezogenen Referaten für Eltern und die breite Öffentlichkeit; die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, sowie Studentinnen und Studenten, insbesondere durch Kurse; Betreiben von Schulen, Kindergärten, Nachhilfe- und Bildungszentren.