Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Immobilien und immobiliengleichen Rechten, deren Verwaltung und Bewirtschaftung sowie Verwertung durch Verkauf und/oder Einbringung in Grundstücksgesellschaften; die Beteiligung an Grundstücksgesellschaften und Unternehmen mit Grundbesitz sowie die Übernahme von deren Verwaltung.