Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Softwareentwicklung, Algorithmenentwicklung- und bereitstellung, insbesondere in den Bereichen Datenanalyse, künstliche Intelligenz; Entwicklung und Bereitstellung von Informationsdiensten sowie Prognose- und Steuerungssystemen, insbesondere für die Energieverteilung, Fertigungssteuerung, Verkehrsflussregelung, Vermittlung von Dozenten und die Finanzwirtschaft und damit zusammenhängende Tätigkeiten