Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die strategische und operative Unternehmensberatung, insbesondere im Zusammenhang mit Firmenübernahmen- und Fusionen, strategische Finanzierungsberatung sowie projektbezogene Beratungsleistungen, unter Ausschluss solcher Beratungsleistungen, die nach gesetzlichen Bestimmungen untersagt sind bzw. für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung erforderlich sind; sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt