Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungs- und Dienstleistungstätigkeiten für ausländische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Einrichten und Betreiben von Niederlassungen in Deutschland; die Beratung von anderen Unternehmen in allen Fragen der Unternehmensführung, Effizienzsteigerung und Verbesserung von Geschäftsprozessen sowie Unterstützung bei der operativen Einführung und Umsetzung, Entwicklung individueller Lösungen zur Messung der Effizienz und angestrebter Verbesserungen sowie Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte; Vermittlungstätigkeiten, insbesondere für Handelsgeschäfte und für Aufträge im Bau- und Installationsgewerbe; der Großhandel mit Rohstoffen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Textil- und Lederwaren