Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme sämtlicher Tätigkeiten, die im Rahmen der steuerlichen Betreuung und Beratung von Dritten anfallen können. Dazu gehören insbesondere die Führung von Büchern, die Erstellung von Jahresabschlüssen, die Anfertigung von Steuererklärungen, die Übernahme laufender steuerlicher Beratungsleistungen und die Erstattung von Gutachten.