Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung und Bewirtschaftung von gastronomischen Einrichtungen, incl. Vermietung und Verpachtung, im In- und Ausland. Sämtliche Aktivitäten der Gesellschaft im Rahmen der Vergabe von Partnerschaften, Etablieren eines Franchise-Systems als Franchise-Geber und Franchising (Konzessionsnehmer und/oder -Geber) sowie Vergabe von Lizenzen und Namensrechten, die unmittelbar mit dem Gesellschaftszweck in Verbindung stehen, sind im engeren Sinne als Betriebszweck zu verstehen.