Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Wirtschaftsgesellschaft dient der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der den Innnungen angehörenden Zahntechniker-Betriebe, vor allem in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Gegenstand des Unternehmens sind alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die im Interesse des Zahntechniker-Handwerks liegen, insbesondere a) die Herstellung und der Vertrieb eines monatlichen Mitteilungsblattes für die Mitgliedsbetriebe der Zahntechniker-Innungen und andere Interessenten b) die Organisation und Abwicklung von Kongressen und Ausstellungen des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) c) die Organisation und Durchführung von Studienreisen und Fortbildungsveranstaltungen für Zahntechniker d) die Herstellung und der Vertrieb von VDZI-Drucksachen und -formularen.