Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
- Die Anmietung, Vermietung, Verwaltung, der Erwerb, Verkauf und Besitz von eigenen Immobilien; die Entwicklung von Immobilienvorhaben, die Beteiligung an Immobilieninvestitionsvorhaben unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz; Consulting; die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an den Kommanditgesellschaften, die den Besitz von Grund und Immobilien zum Gegenstand haben.
- Im- und Export von Gütern aller Art, soweit keine staatliche Genehmigung erforderlich ist.