Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme und das Eingehen von Beteiligungen an anderen inländischen und ausländischen Unternehmen, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Übernahme und Halten von sonstigen Vermögenswerten, insbesondere von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.