Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eingehen von Stillhaltergeschäften in Optionen, das Eingehen von Termingeschäften und der Handel mit Aktien im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis bedürfen, das Krypto-Mining, der Online-Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Mode, Spielzeug und Elektronik und die Erbringung von Beratungs- und Produktmanagement-Leistungen im IT-Bereich.