Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kriminalprävention gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 20 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Anbieten von Telefondienstleistungen zur Nutzung von Alleinreisenden auf dem Heimweg. Diese haben die Möglichkeit, unentgeltlich die Dienste der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen, sofern sie sich im Rahmen eines (abendlichen) Nachhauseweges unwohl/unsicher fühlen. In diesem Fall bietet die Gesellschaft telefonische Begleitung bis zur eigenen Wohnung/zum eigenen Haus an. Durch die telefonische Begleitung auf dem Nachhauseweg sollen sich die Nutzer sicherer und selbstbewußter fühlen. Des Weiteren steht den Nutzern die Möglichkeit zur Verfügung, gegebenenfalls einen Notruf abzusetzen und somit schneller Hilfe in einer Notsituation zu erhalten.