Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung und Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz, die Übernahme der Geschäftsbesorgung von anderen Gesellschaften, die Erbringung von Bürodienstleistungen, Baubetreuung und Bauträgerleistung, Baunebenleistungen, Hausmeistertätigkeiten, sowie der Handel mit Baustoffen. Tätigkeiten nach § 34c GewO. 2. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind.