Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb von Verbrauchswaren und Haustechnik, der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, der Handel und Verkauf von Kunstgegenständen, der An- und Verkauf von technischen Anlagen und Ausrüstungen, die Vermietung und Verpachtung aller Art und das Betreiben von kulturellen Objekten sowie der Kauf und Verkauf von Baumaschinen und Maschinen jeglicher Art.