Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten eigenen Vermögens - insbesondere das Büro- und Geschäftshaus in der Frankfurter Allee 69 in Berlin - im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte oder auf Rechnung Dritter.