Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Kommunikations-, IT-, Verwaltungs- und sonstigen Dienstleistungen; Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; die Übernahme der Haftung zugunsten sowie die Geschäftsführung von anderen Unternehmen; Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten; Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen.