Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer allein oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Umfassende Beratung und Betreuung von Unternehmen und Einzelpersonen bei Investitionsvorhaben sowie bei jedweden Marketingmaßnahmen - insbesondere auf den Gebieten der Werbung mittels Bild- und Tonmedien, der Public Relations, der Corporate Identity, des Publishings und Networkings. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.