Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufnahme von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG. Die eigene Förderung und/oder Projektierung von Liegenschaften sowie deren Bauvorhaben und die Übernahme eigener Beteiligungen daran.