Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Erstellung von Gutachten im Bereich des Bauwesens;
b) Übernahme von Leadership-, Management- und Administrationsaufgaben im Bereich des Bauwesens (z. B. Übernahme der Rolle des Bauherrn- bzw. des Bauherrnvertreters);
c) Vorbereitung und Durchführung von Programmen und Projekten im Bereich des Bauwesens, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bzw. im fremden Namen und auf fremde Rechnung;
d) Durchführung von Schulungs-, Vortrags- und Lehrtätigkeiten im Bereich des Bauwesens;