Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit zahntechnischen und zahnmedizinischen Produkten, Einrichtungen und Geräten, die Vermittlung von Zahnarztpraxen, die Abrechnung von zahntechnischen und zahnmedizinischen Leistungen inkl. chirurgischen und kieferorthopädischen Leistungen, die Zahnarztpraxisberatung sowie die An- und Vermietung von Zahnarztpraxisräumen einschließlich der Einrichtungsgegenstände. Weiterhin sind Gegenstand des Unternehmens die Herstellung zahntechnischer Erzeugnisse und alle mit dem Betrieb eines zahntechnischen Laboratoriums im Zusammenhang stehenden Arbeiten sowie der Handel mit zahntechnischen und zahnmedizinischen Produkten, Einrichtungen und Geräten.