Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien gemäß § 34 c GewO, von Versicherungen und Bausparverträgen gemäß § 34 d GewO, von Finanzanlagen im Sinne des § 34 f Abs. 1 Nr. 3 GewO, § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 1a KWG, im Rahmen der Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG sowie die Vermittlung von Energielieferträgen (Strom/Gas) und deren Abnahmestellen.