Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die insbesondere deutschland- und europaweite außergerichtliche, geschäftsmäßige Einziehung von titulierten oder nicht titulierten Forderungen in fremdem Namen; zu Einziehungszwecken abgetretene Forderungen und/oder aufgekaufte oder abgetretene Forderungen in eigenem Namen deutschland- und europaweit geltend zu machen; der Erwerb und die Veräußerung von Forderungen sowie die Beratungstätigkeit im Bereich Forderungseinkauf