Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Entwickeln, das Halten, die Lizensierung und der Verkauf von Markenrechten und Patenten, das Gründen, das Halten, der Erwerb und der Verkauf von Beteiligungen und Tochtergesellschaften jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte und jeweils insbesondere auf dem IT-Sektor und dem Internet-Markt sowie die Ausführung von strategischer und operativer Unternehmensberatung.