Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding und Import von alkoholischen Getränken, Kaffee und Nahrungsmitteln aus Skandinavien sowie Möbeln und Einrichtungsgegenständen; umfasst sind auch das Betreiben von Restaurants und Cafés in Europa und der Weiterverkauf der importierten Waren.