Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung chinesischer Investoren in Deutschland und Europa auf dem Gebiet von Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien, Ökologie und Umweltschutz; Technologietransfer aus Deutschland und der Europäischen Union nach China bezüglich erneuerbarer Energien, Ökologie und Umweltschutz und Innovationen auf diesem Gebiet; Erwerb, Halten und Verwalten von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.