Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im- und Export sowie Onlinehandel mit Lebensmitteln und Haushaltswaren, Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen gemäß § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 GewO sowie Tätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a und 3b GewO, Im- und Export sowie Handelsvertreter für Maschinen und Fahrzeuge aller Art und Sicherheitstechnik sowie Unternehmensberatung