Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit erlaubnisfreien Waren über Läden, Kataloge, Internet, Fernsehen und andere Medien, das Betreiben eigener Läden, das Erstellen eigener Kataloge, das Betreiben eigener Internetsites, das Betreiben anderer Medien, die dem Verkauf von erlaubnisfreien Waren dienen; der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilien.