Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Vermittlung von Baudienstleistungen, die Erbringung von Bauleistungen durch den Einbau genormter Bauteile und Baunebentätigkeiten nicht handwerklicher Art, der Handel mit Baustoffen sowie die Entwicklung und Projektierung von Verwertungsmodellen für bebaute und unbebaute Grundstücke. Zu dem Unternehmensgegenstand soll auch die Tätigkeit als Bauträger nach § 34c GewO gehören.