Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft ist tätig als Versicherungsmakler mit der Erlaubnispflicht nach: § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittlung, Bausparverträge), § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Immobilienvermittlung, Kreditvermittlungen, Baufinanzierungen) sowie § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch), Erwerb, Halten, Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte, erlaubnisfrei. Keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach KWG oder ZAG.