Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Führen gastronomischer Betriebe stationär und ambulant und Durchführung artverwandter Dienstleistungen, wie z.B. Catering, ferner die Durchführung von Handwerksleistungen, insbesondere Parkettund Dielenarbeiten, Bodenlegerei sowie Hausservice;
die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens gemäß Abs. 1. unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind; sie kann verwandte und strategisch ergänzende Geschäftsfelder erschließen. Sie kann darüber hinaus im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen oder veraußern oder andere Unternehmen enn/erben, sich an anderen Unternehmen beteiligen - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - und Kooperationsverhältnisse eingehen.