Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften insbesondere die Beteiligung als Gründungsgesellschafter, die Übernahme der Geschäftsführung bei solchen und bei weiteren Gesellschaften und deren Vertretung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch als Dienstleistung an Dritte und unter Ausschluss des KWG.
2. Erbringung von Unternehmens-Beratungsdienstleistungen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften.