Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere eigenen Grundbesitzes, Immobilienvermarktung, ohne Vermittlung von gewerblichem und privatem Grundbesitz (§ 34c Gewerbeordnung) und Projektentwicklung sowie die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters bei Kommanditgesellschaften.