Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, Vermarktung, Auswertung und Lizenzierung von audiovisuellen Produkten, insbesondere von Kino, TV und Internet Produktionen und Formaten, inklusive die Optionierung und der Erwerb von Stoffrechten sowie die (Ko-)Finanzierung - soweit diese nach dem Kreditwesengesetz nicht erlaubnispflichtig ist - und Produktionsdurchführung für Dritte, die Herstellung und der Vertrieb von begleitenden Merchandising Produkten sowie die Vermietung von technischer Ausrüstung.