Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Bildung. Dieser Gegenstand wird verwirklicht insbesondere durch folgende Tätigkeiten auf den Gebieten der Wirtschaftswissenschaften, der Politologie, der internationalen Beziehungen, der internationalen Sicherheits-, Konflikt- und Friedensforschung sowie der Nachhaltigkeit und anderer globaler Herausforderungen: Tätigkeiten zur Förderung von Wissenschaft und Forschung a) die Erhebung, Verarbeitung und zeitnahe öffentliche Verbreitung von wissenschaftlichen Daten; b) die Durchführung wissenschaftlicher Analysen und Studien durch die Gesellschaft; c) die zeitnahe Publikation von wissenschaftlichen Daten, Informationen, Analysen und Studien; d) die Vergabe von Forschungsaufträgen durch die Gesellschaft an Hilfspersonen im Sinne des §57 Abs. 1 S.2 AO; e) die Organisation und Durchführung von öffentlichen wissenschaftlichen Veranstaltungen durch die Gesellschaft; Tätigkeiten zur Förderung der Bildung f) die Durchführung von wissenschaftlichen Ausbildungen, Trainings und Lehrgängen.