Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb von Nahrungsmitteln, insbesondere Getränken und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Weitgehend gehört dazu auch der Verkauf von Merchandisingprodukten zu Getränken und sonstigen Vertriebsgegenständen einschließlich der Veräußerung sowie Hilfsgeschäfte einschließlich der Beratung Dritter bei derartigen Unternehmungen. Ferner: das Marketing für Lifestyleprodukte zu fördern und Konzepte für deren Verbreitung zu entwickeln. Dazu gehören sowohl Werbe- als auch Pressemaßnahmen. Hierzu gehören auch Konzeption und Organisation von Veranstaltungen, durch die Lifestyleprodukte zum Verbraucher gebracht und diese Produkte bekannter gemacht werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, auch selbst die Vertriebsrechte für solche Produkte zu erwerben.