Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit als aktive, unternehmerische Holding für Unternehmen in unterschiedlichen Branchen. Dazu zählen insbesondere Gründung, Erwerb, Weiterentwicklung und Verwaltung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck auch die persönliche Haftung von Unternehmen übernehmen. Ferner ist Gegenstand die Beratung des Managements der Beteiligungsgesellschaften und Dritter in den Bereichen Unternehmensakquisition, strategische Planung und Steuerung, Projektentwicklung, Unternehmenssanierung und Öffentlichkeitsarbeit. Rechts- und Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Schließlich ist Gegenstand des Unternehmens die Übernahme von Handelsvertretungen ohne Branchenbeschränkung, unter anderem in der Medienbranche sowie im Maschinenbau.