Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie zur Wissensvermittlung und Schulung zu den Themen Kapitalmärkte und Börsenhandel die Entwicklung, der Vertrieb und die Vermietung von Software, die publizistische Tätigkeit (Börsenbriefe in analoger und digitaler Form, Newsletter) und die Veranstaltung von Seminaren.