Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation und Durchführung von Kunst- und Kulturveranstaltungen wie bspw. Ausstellungen und Musikveranstaltungen, begleitende werbliche Maßnahmen und Speisen- und Getränkeverkauf, Publikationen sowie der An- und Verkauf, die Entwicklung, Vermarktung, Vermietung und Verpachtung von Grundstü-cken und grundstücksgleichen Rechten. Sämtliche Tätigkeiten im Rahmen von § 34 c Gewerbeordnung sind ausdrücklich ausgeschlossen.