Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbliche Lieferung von Wärme aus eigenen Wärmeerzeugungsanlagen zur Beheizung von Gebäuden (Wärme-Contracting) sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Hierzu zählt auch der Betrieb von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen, Biogasanlagen, Solaranlagen und anderen regenerativen Energieerzeugungsanlagen.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 a Gewerbeordnung und § 34 c Gewerbeordnung sowie handwerkliche Tätigkeit irgendwelcher Art sind nicht Gegenstand des Unternehmens.