Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vermittlung von Personal, Beratung von in- und ausländischen Kunden für jegliche Geschäftstätigkeit, vornehmlich in oder aus Osteuropa, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Beratungen, ferner die Buchführung für Dritte in jeglicher Form sowie der Entwurf und die Erstellung von Webseiten sowie IT-Outsourcing und alle dazugehörigen Arbeiten