Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch Integrationsprojekte gem. § 132 SGB IX und im Sinne von § 68 Nr. 3 c) AO, in denen Menschen mit Behinderung ermöglicht wird, durch die Ausführung von Dienstleistungen, insbesondere Reinigungs-, Hausmeister-, Wäsche- und Veranstaltungsdiensten am Arbeitsleben teilzunehmen.