Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens und das Kaufen, Halten und Verkaufen von Wertpapieren, Immobilien und Beteiligungen aller Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen werden nicht getätigt, ebenso keine Maklergeschäfte. Gegenstand ist ferner die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Dritte, allerdings nicht die Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere nicht die Anlageberatung oder Anlagevermittlung. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.