Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung und Vermietung von unbebauten und bebauten Immobilien; Errichtung und Sanierung von Gebäuden; Vermittlung des Abschlusses von Verträgen verschiedener Art insbesondere über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder Darlehen; Vermittlung von Windkraftanlagen und Industrieanlagen; Import und Export von Waren verschiedener Art insbesondere Baumaterialien, Textilien und Lebensmitteln