Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Beteiligungen und deren Verwaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Beratung von Investoren - soweit ohne gesonderte Erlaubnis zulässig, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und die Wahrnehmung von Komplementärstellungen in Kommanditgesellschaften.