Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die - erlaubnisfreie - Beratung bei der Vermittlung des Abschlusses von Kauf-, Werk-, Werklieferungs-, Dienst- und Leistungsbezugsverträgen sowie die Entwicklung von Strategien aller Art, die im Zusammenhang mit Anlagen der nichtnuklearen Energieerzeugung stehen; weiterhin die Übernahme und Vergabe von Forschungsaufträgen zur Etablierung und Förderung des Einsatzes alternativer Energien wie Windkraft, Wasserkraft, Geothermie usw.