Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten in Deutschland sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere von Handelsgesellschaften, im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistungen für Dritte, sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung von Handelsgesellschaften, insbesondere bei solchen Handelsgesellschaften, die sich mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von eigenem Vermögen, insbesondere von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten in Deutschland, befassen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedarf.