Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung und der Volksbildung. Der Satzungszweck soll erreicht werden durch die Errichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten, die bis zu 35 Kinder im alter zwischen 1 und 6 Jahren - in erster Linie Kinder mit Integrationsstatus - betreuen. Des Weiteren fördert die Gesellschaft die Weiterbildung von Eltern und MitarbeiterInnen durch Informationsveranstaltungen sowie durch pädagogische und kreative Fortbildungsangebote.