Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung junger Menschen im Sinn von § 52 II Abgabenordnung. Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung und der Betrieb von Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe, entsprechend des § 75 SGB VIII durch die Kinderbetreuung im Sinn des § 1 SGB VIII