Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, die Betreuung von Tochtergesellschaften in Bezug auf IT-Dienstleistungen und kaufmännische Verwaltung sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte